Neutralleiter - Trennklemmen sind jetzt Pflicht

Im Jahr 2016 endete die Übergangsfrist der DIN VDE 0100-718. Seit dem sind Neutralleiter-Trennklemmen verpflichtend für viele Anwendungsbereiche vorgeschrieben. Hierzu gehören öffentliche Einrichtungen, wie zum Beispiel Versammlungsstätten, Sport- und Gaststätten, Theater usw. aber auch Arbeitsstätten und damit jegliche Art von Fertigungsbetrieben in Gewerbe und Industrie.

 

DIN VDE 0100-718 (Errichtungsbestimmung)

Die Errichtungsbestimmung DIN VDE 0100-718 vom Juni 2014 – mit Übergangfrist zum Mai 2016 – fordert die Isolationswiderstandsmessung ohne Abklemmen des Neutralleiters für öffentliche Einrichtungen und Arbeitsstätten. Gemäß DIN VDE 0105-100/A1 müssen alle elektrischen Anlagen wiederholt geprüft werden. Wesentlicher Bestandteil dieser Prüfung ist die Isolationswiderstandsmessung. Die Messung ist auch Bestandteil des E-CHECK. 

 

VdS 2033 (Sachverständiger)

Auch die Sachversicherer fordern die Isolationswiderstandsmessung in ihrer Richtlinie VdS 2033 für elektrische Anlagen in feuergefährdeten Betriebsstätten und diesen gleichzustellenden Risiken.

Zu finden ist diese Forderung in Abschnitt 6.2: "Entsprechend DIN VDE 0105 ist der Isolationswiderstand der Stromkreise in regelmäßigen Zeitabständen zu messen.

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