Im Jahr 2016 endete die Übergangsfrist der DIN VDE 0100-718. Seit dem sind Neutralleiter-Trennklemmen verpflichtend für viele Anwendungsbereiche vorgeschrieben. Hierzu gehören öffentliche Einrichtungen, wie zum Beispiel Versammlungsstätten, Sport- und Gaststätten, Theater usw. aber auch Arbeitsstätten und damit jegliche Art von Fertigungsbetrieben in Gewerbe und Industrie.
Die Errichtungsbestimmung DIN VDE 0100-718 vom Juni 2014 – mit Übergangfrist zum Mai 2016 – fordert die Isolationswiderstandsmessung ohne Abklemmen des Neutralleiters für öffentliche Einrichtungen und Arbeitsstätten. Gemäß DIN VDE 0105-100/A1 müssen alle elektrischen Anlagen wiederholt geprüft werden. Wesentlicher Bestandteil dieser Prüfung ist die Isolationswiderstandsmessung. Die Messung ist auch Bestandteil des E-CHECK.
Auch die Sachversicherer fordern die Isolationswiderstandsmessung in ihrer Richtlinie VdS 2033 für elektrische Anlagen in feuergefährdeten Betriebsstätten und diesen gleichzustellenden Risiken.
Zu finden ist diese Forderung in Abschnitt 6.2: "Entsprechend DIN VDE 0105 ist der Isolationswiderstand der Stromkreise in regelmäßigen Zeitabständen zu messen.